Aussetzung der Schulbesuchspflicht

Sehr geehrte Eltern,
ab 22. November 2021 ist die Schulbesuchspflicht erneut ausgesetzt.
Haben Sie Bedenken, Ihr Kind ab 6.12.2021 wieder zu uns in die Schule zu schicken,
können sie einen Antrag auf Aussetzung der Schulbesuchspflicht stellen. Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen
und eine kurze Begründung enthalten.
Eine tageweise Abmeldung ist nicht zulässig.
Daraus resultiert auch kein Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte.
Das wurde so in der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung festgelegt.
Wir bitten darum, Anträge umgehend, jedoch spätestens bis 3.12.2021 an uns zu richten.

Die Schulleitung

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